Besuch beim Grundgesetz.

Unser Grundgesetz feiert 70. Geburtstag.

Die Grünen besuchten mit einigen Gästen die Ausstellung zum Verfassungskonvent auf der Herreninsel.
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Am 8. Mai 1949 wurde es vom Parlamentarischen Rat – von den damaligen Landesparlamenten gewählte Mitglieder – beschlossen und von den Alliierten anschließend genehmigt.

Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes aufgeführten Bestimmungen sind unabänderlich: Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und betont die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt grundlegende Prinzipien unseres Staates wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von je zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Damit sollen Entscheidungen, wie sie zur „Machtergreifung“ Hitlers 1933 und zur Nazi-Diktatur mit all ihren Folgen führten, verhindert werden.

Gerade jetzt, da der Rechtspopulismus und die von ihm ausgehende Gefahr für die Demokratie wieder zunehmen, ist es wichtig, sich der Bedeutung des Grundgesetzes bewusst zu sein.

Am 8. Mai 2019 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nun 70 Jahre alt.
Anlass für uns Grüne in Bad Endorf, sich über die Arbeitsgrundlage des Grundgesetzes, die im Rahmen des Verfassungskonvents auf der Herreninsel geschaffen wurde, zu informieren.
Rund 15 Teilnehmer besuchten am Sonntag, 24. März 2019, geführt von Hans Buchberger, früher Lehrer für Geschichte, Sozialkunde und Deutsch am Ludwig-Thoma-Gymnasium in Prien, die Ausstellung zum Verfassungskonvent im ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift auf der Herreninsel.

Der Verfassungskonvent tagte vom 10. bis 23. August 1948 im Auftrag der Ministerpräsidenten der damaligen westdeutschen Länder im sogenannten Alten Schloss auf der Herreninsel. Ergebnis war der von den Ministerpräsidenten der Länder genehmigte Herrenchiemsee-Bericht, eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht umfasste unter anderem einen kompletten Verfassungsentwurf mit 149 Artikeln.

Beispielhafte Eindrücke von Teilnehmern der Veranstaltung:

Thomas Restle: „Tolle Ausstellung, sehr gute Führung. Was ich im Rahmen der Ausstellung noch gut finden würde: Wenn im Museums-Shop nicht nur Erinnerungen an König Ludwig und die Chiemseemaler verkauft würden, sondern zu Bildungs- und Erinnerungszwecken auch das Grundgesetz als kleines Büchlein kostenlos an interessierte BürgerInnen abgegeben würde, wie das im Bundestag in Berlin praktiziert wird.“

Elfi Reischl: „Geschichte muss wieder einen wichtigeren Platz in Schule und Leben erhalten. Die Beschäftigung mit der Vergangenheit hilft, unser Bauchgefühl mit auszubilden. Besonders interessant fand ich, dass die Vertreter Bayerns beim Konvent den Föderalismus recht eigenwillig ausgelegt haben.“

Christine Wildgruber: „Beeindruckend, was die 32 Teilnehmer des Verfassungskonvents damals in nur 14 Tagen auf den Weg gebracht haben. Wir können froh sein, ein Grundgesetz wie dieses zu haben, das die Grundlage für unser tägliches Wohlergehen bildet. Die Ausstellung ist auf jeden Fall einen Besuch wert.“

Christine Wildgruber
ist als Sprecherin des Endorfer Ortsverbandes politisch aktiv.

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