Eine Gesetzesänderung des Bayerischen Landtags macht es vor: mit der neuen Regelung, die Anfang diesen Jahres in Kraft getreten ist, wird das Kommunalrecht an aktuelle praktische Bedürfnisse angepasst. Konkret heißt das, dass Kommunen ab sofort ihren Gemeinderatsmitgliedern die Kosten, die für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftige Angehörige während der Sitzungszeit entstehen, ersetzen dürfen.
Wir, von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, stellen dazu einen Antrag auf Satzungsänderung unserer Gemeinde und hoffen auf Zustimmung im Rat. Wir begrüßen diese Möglichkeit und erhoffen uns dadurch eine größere Vielfalt im Gemeinderat. Es könnte ein Baustein sein, insbesondere Eltern von kleinen Kindern zur Mitarbeit in diesem Ehrenamt zu motivieren, denn diese sind aktuell nicht repräsentativ vertreten.
Auch der Frauenanteil in unserem Rat spiegelt nicht die Realität dar, wenn die Gewählten stellvertretend für die Bevölkerung sein sollen: in Endorf gestalten derzeit nur vier Frauen die kommunale Arbeit des Marktgemeinderates, der insgesamt 20 Mitglieder zählt.
Mareike Melain
Werte Grünen,
so gut der Artikel gemeint ist, zustimmen könnte ich dem Antrag nicht. Ich zweifle, dass sich mehr Bürger politisch engagieren, wenn es mehr Geld als Unterstützung gibt. Die wahren Kosten werden ohnehin bei weitem nicht ersetzt. Bitte bedenkt, dass es sehr viele ehrenamtlich engagierte Menschen in Bad Endorf gibt. Viele davon haben Kinder und müssen auch Pflegebedürftige unterstützen. Weil man nicht alle für Kosten im Rahmen des Engagements entschädigen kann, sollte das auch nicht für Gemeinderatsmitglieder tun. Wer sich politisch engagiert, sollte im Einvernehmen mit der Familie schlichtweg die Zeit dafür haben.
Wenn Euer Antrag durchgeht, stört es mich selbstverständlich nicht besonders. Zustimmen würde ich aber nicht