Alle drei bis vier Jahre liegt er der Gemeinde vor: Der Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV).
Als „Rechnungshof der Kommunen“ hat der BKPV die Aufgabe, die gesamte Wirtschaftsführung einer Kommune einschließlich der Bauausgaben und ihrer unternehmerischen Betätigung zu prüfen.
Wie sollte eine Verwaltung damit umgehen?
Die Bayerische Gemeindeordnung ist hier deutlich: Nach Artikel 30 ist es eine wichtige Aufgabe des Gemeinderates, die Gemeindeverwaltung und die Ausführung der Beschlüsse im Gemeinderat zu überwachen. Der Prüfbericht des BKPV ist hierfür ein wichtiges Dokument.
Kommunen behandeln diesen Bericht nun unterschiedlich:
So geben Gemeinden diesen Prüfungsbericht unaufgefordert an ihre Gemeinderäte weiter, damit diese ihn in Ruhe durcharbeiten können. Die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht, der alle Gemeinderäte bei Amtsantritt zugestimmt haben, ist natürlich selbstverständlich.
In Bad Endorf soll der Prüfungsbericht nur zur Einsicht im Rathaus zur Verfügung gestellt werden – und dies unter Aufsicht und zu den Öffnungszeiten des Rathauses.
Die Grüne Fraktion hält es jedoch für zweckmäßig, daß jeder Fraktionssprecher eine Version – entweder auf Papier oder digital – des kommunalen Prüfberichtes zur Durchsicht in seiner Fraktion bekommt. Damit können Gemeinderäte vernünftig ihrer Aufgabe nachkommen, zu der sie nach der Bayerischen Gemeindeordnung verpflichtet sind. Zudem wäre das ein Beitrag für eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Marktgemeinderat.
Daher hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zusammen mit der Fraktion Freie Wähler / ÜWG / EFL einen entsprechenden Antrag gestellt.
Eduard Huber
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