Übernahme von Betreuungskosten.

Im März 2024 stellte die Grüne Fraktion einen Antrag auf die Ersetzung von Betreuungskosten für Familienangehörige von Marktgemeinderäten.

Damit würde Bad Endorf einen Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juli 2023 umsetzen:

Marktgemeinderäte mit mandatsbedingten Kosten für die Betreuung von Familienangehörigen (z.B. von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) sollen entschädigt werden können.

Dies würde insbesondere Bürgerinnen und Bürgern mit familiären Verpflichtungen die Übernahme eines kommunalen Mandats erleichtern.

Laut Bayerischer Gemeindeordnung muß ein Antrag innerhalb von 3 Monaten dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Wir fragten nach 6 Monaten nach und erhielten die Auskunft, daß die Verwaltung unseren Antrag nicht bearbeitet, sondern nun bereits ein halbes Jahr „zur Seite gelegt“ hat.

Wir bleiben d’ran.

Eduard Huber

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