Die Energiewende – Gewinnung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen – ist eine gemeinsame Aufgabe: der großen Politik in Bund und Land, der politisch Verantwortlichen in den Kommunen und von uns Bürgerinnen und Bürgern. Denn letztendlich ist es unsere gemeinsame Landschaft und unser Zuhause, das wir einerseits gestalten und andererseits zuverlässig mit Strom versorgt haben wollen.
Und so sieht es auch das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG): Es soll Windenergieprojekte beschleunigen. Mit diesem Gesetz sind alle Kommunen aufgefordert, über die Regionalen Planungsverbände mindestens 1,1 % ihrer Fläche als sogenannte Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es in diesem Gesetz! In einem ersten Schritt – bis 2027 – sollen deutschlandweit Flächen festgelegt werden, die sich aufgrund ihrer Windverhältnisse für die Stromerzeugung eignen. Das ist gerecht – und birgt großes Entwicklungspotenzial.
Was passiert, wenn Gemeinden keine Flächen ausweisen, die rechtlichen Vorgaben des neuen Gesetzes also nicht erfüllen? Dann gelten Windenergieanlagen als „privilegiert“ – das bedeutet: Die Gemeinde hätte keine Handhabe mehr darüber, wo Windräder gebaut werden. Ein Bauleitverfahren wäre nicht mehr notwendig, und auch der landesrechtliche Mindestabstand würde entfallen.
Die vom Planungsverband als geeignet bewertete Fläche in Bad Endorf ist ein kleines Waldstück zwischen Rankham, Perlham und Arxtham, das bis in die Gemeinde Höslwang hineinreicht. Laut dem Energie-Atlas Bayern ist dort in 180 m Höhe eine mittlere Windgeschwindigkeit von 4,8 m/s zu messen. Das ist zwar keine Spitzenwindlage, aber nach heutigem Stand wirtschaftlich nutzbar.
Was wurde vom Marktgemeinderat beschlossen?
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Empfehlung des Planungsverbandes zu folgen und das vorgeschlagene Gebiet als Vorrangfläche zu benennen. Nicht mehr – und nicht weniger. Es wurde kein Beschluss über Planung oder gar Bau einer Windkraftanlage gefasst. Bis dahin ist es noch ein langer Weg, auf dem vieles umsichtig abgewogen werden muss: Ist eine Windkraftanlage in der Nähe des Naturschutzgebietes Eggstätt-Hemhofer Seenplatte mit dem Artenschutz vereinbar? Ist der Untergrund in dem überwiegend bewaldeten Gebiet geeignet? Und in welcher Form würden wir diese Anlage betreiben wollen? Vielleicht wäre sogar ein Betrieb mit Bürgerbeteiligung interessant, so könnten Endorfer Bürger und Bürgerinnen finanziell von der Stromproduktion vor Ort profitieren.
Der erste Schritt einer gemeinsamen Reise
Mit Hilfe der Windenergie könnten wir uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern lösen und unsere Stromversorgung lokal mitgestalten. Maßgeblich für den Erfolg eines Windprojekts ist, dass viele es mittragen. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Vorranggebiete auszuweisen – und hat damit zunächst alles richtiggemacht. Die Einreichung der Vorrangfläche ist also ein erster Schritt auf dem Weg, Bad Endorf hin zu einer nachhaltigen Stromversorgung zu führen. Welche Bausteine für uns zukunftsweisend sind und wohin die Reise geht, wird sich im gemeinsamen, besonnenen Abwägen von ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte zeigen.
Mareike Melain, Marktgemeinderätin
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