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Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“

Am 31. Januar 2019 beginnt die 14-tägige Eintragungszeit für das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“

Ziel ist es, in Bayern das wirksamste Naturschutzgesetz Deutschlands zu erreichen.
Ein Biotopnetzverbund soll die „Verinselung“ von einzelnen geschützten Gebieten beenden.
Das Ausbringen von Pestiziden soll eingedämmt werden, um nicht nur den Bienen, Schmetterlingen und Vögeln, sondern dem gesamten Artenreichtum bessere Überlebenschancen zu verschaffen. An den Gewässern sollen Uferrandstreifen verpflichtend geschützt werden und in der landwirtschaftlichen Ausbildung sollen die Gründe des dramatischen Artenschwunds zum Lehrinhalt gemacht werden. Auch für den Ausbau der biologischen Landwirtschaft soll es gesetzlich festgelegt Ziele geben.

Großen Wert legen die Initiatoren darauf, „dass es sich nicht um eine Initiative gegen die Landwirtschaft handelt“. Die bäuerlich arbeitenden Familienbetriebe seien vielmehr die Leidtragenden einer verfehlten Agrarpolitik, die sie in ein System des „Wachsen oder Weichen“ drängt und zu einem gigantischen Höfesterben geführt habe.

Erfolg hat das Volksbegehren jedoch nur, wenn sich während der 14-tägigen Eintragungszeit mindestens 10% der Wahlberechtigten, also 1 Million Menschen, unter Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenlisten eintragen, die im Rathaus ausliegen. Wird die Hürde übersprungen, kommt es zum Volksentscheid.

Eintragungsberechtigt sind alle Bürger, die auch zu Landtagswahlen wahlberechtigt sind. Wer sich nicht in seinem Wohnsitz-Rathaus, sondern in einem anderen Rathaus Bayerns eintragen will, benötigt hierfür einen Eintragungsschein, den das jeweilige Rathaus auf Antrag ausstellt.

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