Was bringt eine „unechte Fahrradstrasse“ für Radler?

Die Arbeitsgruppe „Rad – und Fußverkehr“ hat sich ein halbes Jahr lang getroffen und an Verbesserungsvorschlägen gearbeitet.

Letztendlich vorgestellt im Marktgemeinderat – und dies mit beifälliger Zustimmung des Bürgermeisters – wurde dann Ende April jedoch nur der Wunsch nach einer Fahrradzone für Katharinenheim – und Langbürgnerseestrasse.

Für Autofahrer wird sich dadurch nichts ändern. Radler bekommen immerhin ein blaues Schild. Mehr allerdings auch nicht.

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Martina Staber-Rusch und Robert Staber haben sich diesen Vorschlag genauer angesehen:

Einige kritische Anmerkungen zum erarbeiteten Radverkehrskonzept:

– Fehlende Einbettung der geplanten Fahrradzone in ein Rad-Netz-Konzept

– Bei der geplanten Fahrradstraße handelt es sich um eine sogenannte „unechte Fahrradstraße“, in der der Kfz-Verkehr uneingeschränkt zugelassen ist. Dieser Typus wurde bereits im richtungsweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom August 2021 gerichtlich abgelehnt. Eine generelle Freigabe für den Kfz-Verkehr widerspricht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts den erklärten Zielen einer Fahrradstraße bzw. Fahrradzone. Allenfalls hält das Gericht eine Gestattung von Kraftfahrzeugverkehr für Anlieger für zulässig, keinesfalls jedoch eine generelle Freigabe für den Kfz-Verkehr, wie sie in der vorliegenden Planung vorgesehen ist.

– Da hier lediglich die Beschilderung von „Zone-30“ auf „Zone-Radverkehr“ geändert wird, wird dies zu keiner Verbesserung für den Radverkehr bzw. zu keiner Reduzierung des Kfz-Verkehrs in diesem Bereich führen.

– Im Konzept fehlen Aussagen zu künftigen Vorfahrtsregelungen, notwendigen Fahrbahnbreiten und ggf. entfallenden Parkständen.

– Zur Schaffung einer effektiven Fahrradzone ist die Öffnung der Einbahnstraße in der südlichen Katharinenheimstraße für den Radverkehr zwingend erforderlich; dem stehen keine fachlichen Gründe entgegen.

Folgende Einzelpunkte sollten ebenfalls geklärt und im Sinne der Radverkehrsfreundlichkeit gelöst werden:

– Öffnung der Fußgängerzone am Moosbauerplatz für den Radverkehr- Schaffung einer Durchwegung des Bauernmarktgeländes für den Radverkehr- Öffnung des Raiffeisenweges für den Radverkehr

– Öffnung des Eisenbartlinger Weges nördlich des Kinos für den Radverkehr

– Ausbau des Weges von der Poststraße zur Bergstraße

– Ausfahrt von der Franz-Kolping-Straße in die Langbürgnerseestraße für den Radverkehr

– Neuregelung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Katharinenheimstraße 14-16

Folgende undefinierte Bereiche sollten ebenfalls überarbeitet werden:

– Einheitlicher Beginn der Fahrradzone nach der Zufahrt zum Rewe-Parkplatz (In der Plandarstellung des Flyers beginnt die Fahrradzone in der Langbürgnerseestraße nach der Rewe-Einfahrt, in der Katharinenheimstraße hingegen bereits an der Traunsteiner Straße)

– Wurde der Bereich Moosbauerplatz 4-6 bewusst ausgeklammert?

– Wurde der Bereich Poststraße 5-9 bewusst ausgeklammert?

– Ist der Bereich Katharinenheimstraße 4-6 bewusst einbezogen?

Bei der Umsetzung der geplanten Fahrradzone ist auf eine deutliche Kennzeichnung mit großen Verkehrszeichen auf beiden Fahrbahnseiten der einzelnen Zoneneinfahrten und eine kontinuierliche Überwachung der Regelungen zu achten, um die Erreichung der angestrebten Ziele zu gewährleisten.

Folgende Übergangsbereiche dürfen keinesfalls außer Acht gelassen werden:

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Sinne eines umfassenden Konzeptes zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur an den Ein- und Ausfahrten der vorgestellten Fahrradzone erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. An folgenden Knotenpunkten sind Lösungen zwingend erforderlich, um den Radverkehr sicher in die und aus der Fahrradzone zu leiten:

– Einmündung Langbürgnerseestraße / Traunsteiner Straße

– Einmündung Katharinenheimstraße / Traunsteiner Straße

– Einmündung Katharinenheimstraße / Bahnhofstraße

– Einmündung Poststraße / Chiemseestraße

– Kreuzung Traunsteiner Straße / Kreuzstraße

Fazit:

Das begrüßenswerte Ziel einer Verbesserung der Radverkehrssituation muss sinnvoll und rechtssicher umgesetzt werden oder – wenn eine Änderung politisch nicht ernsthaft gewollt ist – aufgegeben werden.

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