Bad Endorfs Stellplatzsatzung wurde das letzte Mal 2004 überarbeitet – und war bereits damals nicht besonders zukunftsorientiert.
Das will die Grüne Fraktion ändern und hat deshalb einen Antrag auf Überarbeitung der Stellplatz – und Garagensatzung gestellt.
Unsere Begründung:
Die Bayerische Stellplatzverordnung schreibt für Einfamilien – und Mehrfamilienhäuser einen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vor. Demgegenüber sieht die Stellplatz – und Garagenordnung des Marktes Bad Endorf zwei Stellplätze vor.
Insbesondere bei Nachverdichtungen stößt die Herstellung der erforderlichen Stellplätze mittlerweile immer öfter an ihre Grenzen – und verhindert oder reduziert möglichen Wohnraum. Daher gehen Planungen in vielen Kommunen verstärkt zur Reduzierung der Stellplätze in Abhängigkeit verschiedener Voraussetzungen über.
Die Grüne Fraktion sieht eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die in die überarbeitete Stellplatzsatzung aufgenommen werden sollten.
Stellplätze im geförderten Wohnungsbau sollten – auch abhängig vom Fördermodell – deutlich verringert werden.
Stellplätze sollten nicht zwingend auf dem eigenen Grundstück / an das Bauvorhaben gebunden werden. Dadurch werden Quartiere möglich, in denen die Erschließung für den KfZ-Verkehr nicht im Mittelpunkt stehen muss, sondern die Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen deutlich gehoben werden kann.
Eine weitere Möglichkeit wäre, eine Reduzierung der Stellplätze in festgelegten zentralen Bereichen zu bestimmen.Die Entfernung zum Öffentlichen Nahverkehr (zum Beispiel der Nähe zum Bahnhof) sollte berücksichtigt werden.
Verkehrskonzepte, die einen Verzicht aufs eigene Auto fördern – wie beispielsweise das Endorfer car-sharing-Modell oder das angekündigte Anrufsammeltaxi-Modell ISTmobil – sollten ebenfalls berücksichtigt werden.Daneben sollte ein bestimmter Anteil der erforderlichen KfZ-Stellplätze durch Fahrradabstellplätze (je 4 pro KfZ-Stellplatz) ersetzt werden.
Die Anforderungen an die Fahrradabstellplätze sollten festgelegt sein, z.B. Überdachung, Beleuchtung, Zugänglichkeit etc.
Ein weiterer Aspekt, der in die Stellplatzsatzung Eingang finden sollte, ist die zunehmende Elektromobilität und deren Anforderungen (z.B. Lademöglicheiten, speziell ausgewiesene Stellplätze).
Eduard Huber

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