Mitten im Sommer, als Corona uns nicht so gnadenlos im Griff hatte, wurde über den Pelhamer See nördlich von Hemhof plötzlich vom Gesundheitsamt ein Badeverbot ausgesprochen. Am nächsten Tag wurde dieses Verbot bereits wieder aufgehoben. So etwas ist zunächst kaum nachvollziehbar.
Der Ortsverband der Grünen fragte bei Wissenschaftlern nach, die sich mit unseren Seen auskennen.
In einer Videositzung haben uns Dr. Maria Stockenreiter und Prof. Dr. Herwig Stibor die Sache dargelegt. Die beiden Biologen forschen, arbeiten und lehren über Limnologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und wirken mit ihrem Team an der Limnologischen Station in Seeon. Limnologie ist die Kunde zu Binnengewässern. Kurzum, mehr Expertise geht nicht. Großen Dank dafür.
Die Analyse der Wasserprobe dieses Tages, entnommen aufgrund der Algenblüte, ergab eindeutig, dass es sich um Cyanobakterien (oder Blaualgen) der Gattung Planktothrix rubenscens (Burgunderalge) handelt. Alge ist insofern korrekt, dass diese Bakterien wie Pflanzen Photosynthese betreiben. P. Rubescens (Burgunderalge) gehört zu den fädigen Cyanobakterien und lebt üblicherweise in tieferen Schichten tiefer Voralpenseen. Im flacheren Pelhamer See kommt diese Alge ganz selten vor und üblicherweise auch nicht an der Oberfläche. Für die Algenblüte an diesem Tag war vermutlich ein Sturm verantwortlich, der sie nach oben schichtete. Das wenige Gift dieser Alge gelangte an die Wasseroberfläche. Am nächsten Tag waren die Algen abgesunken, das Gift abgebaut und nicht mehr feststellbar. Somit war das vom Gesundheitsamt ausgesprochene Badeverbot und die folgende Badeerlaubnis korrekt.
P. rubescens bevorzugt warme Winter und profitiert somit vom Klimawandel. Sie kommt aufgrund der Klimaerwärmung in unseren Seen allmählich häufiger vor, überlebt dadurch die Winter und tritt von Jahr zu Jahr in zunehmenden Beständen auf. Ein Nährstoffeintrag durch Überdüngung war sehr wahrscheinlich nicht der Grund für diese Algenblüte im Pelhamer See.
Wenn bei uns Sperrungen eines Badesees ausgesprochen werden, handelt es sich meist um eine Blaualgenblüte. Diese werden meist von einer anderen Blaualgengattung, Microcystis, gebildet. Diese Alge profitiert von Überdüngung und erzeugt auch wesentlich mehr Gifte.
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU besagt, dass sich die Güte eines Gewässers nicht verschlechtern darf, im Gegenteil: es besteht ein Verbesserungsgebot. Dazu sind Kontrollen erforderlich.
Wir haben erfahren, dass die Wasserwirtschaftsämter praktisch nur Seen größer als 50 Hektar beobachten können. Aus kleinen Seen werden nicht mehr regelmäßig Proben entnommen und analysiert. Der personelle Aufwand ist zu groß. Tatsächlich kann sich niemand behördlicherseits darum kümmern. Wer kontrolliert die Einhaltung des Gülleeintrags im Naturschutzgebiet?
Es gibt vielfältige bereits erprobte Initiativen, die Wasserwirtschaftsämter bei ihrer Kontrolle der Wasserqualität zu unterstützen. Konkret sähe das so aus: es wird Ausstattung plus Ausbildung an einen Verein gegeben. Die Laien arbeiten mit einer Messeinrichtung aus einem Koffer entsprechend einer bestimmten Vorgehensweise. Liebe Leser: Vielleicht haben Sie dazu Lust und beteiligen sich als „Citizen in Science“. Bitte kommen Sie auf uns zu.
Thomas Restle, OV Bündnis 90/Die Grünen, thomas.restle@t-online.de

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