Oft wird die geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes leider falsch dargestellt und den Bürgerinnen und Bürgern unnötig Angst gemacht. Wir möchten hier einige der Falschdarstellungen aufgreifen und erläutern, was wirklich im Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz drinsteht.
Falschdarstellung 1:
Ab 1.1.2024 müssen alle Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden.
Im Gebäudeenergiegesetz steht:
Alle defekten Öl- und Gasheizungen, die nicht mehr repariert werden können, müssen ab dem 1.1.2024 gegen Heizungen ausgetauscht werden, die mit mindestens 65% erneuerbarer Energie arbeiten. Gas- und Ölheizung im Bestand müssen jetzt schon ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Alle anderen Heizungen im selbstgenutzten Wohnhaus müssen nicht ausgetauscht werden, sie können weiter genutzt oder auch repariert werden.
Falschdarstellung 2:
Es müssen nun teure Wärmepumpen eingebaut werden. Das schreibt die Regierung so vor.
Das Gebäudeenergiegesetz lässt offen, welche erneuerbare Energie zum Heizen verwendet wird. Der erneuerbare Energieanteil muss bei neu eingebauten Heizungen 65% betragen. Wärmepumpen sind beispielsweise kurzfristig verfügbar und können somit jetzt schon genutzt werden. Es können jedoch auch andere Wärmesysteme genutzt werden, sie müssen jedoch bei Neuanschaffung mit mind. 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu können Fern-/Nahwärmenetze beitragen. Hier sind auch die Kommunen aufgefordert, solche Projekte zeitnah zu forcieren, um den Bürgern Zugang zu einer günstigen Energieversorgung zu verschaffen.
Falschdarstellung 3:
Es ist kein Material für neue Heizungen wie Wärmepumpen verfügbar und es gibt keine Handwerker, die das umsetzen können. Die Heizungsbauer sind nicht genügend ausgebildet, um Wärmepumpen einzubauen.
Natürlich gibt es Heizungsbauer, die das können. Damit es künftig noch besser klappt, hat die Regierung passend zum neuen Gebäudeenergiegesetz Programme aufgelegt und mit der Industrie Absprachen getroffen, damit beispielsweise genügend Wärmepumpen zur Verfügung stehen und noch mehr Handwerker im Einbau ausgebildet werden.
Falschdarstellung 4:
Im neuen Gebäudeenergiegesetz werden soziale Fragen nicht berücksichtigt. Wie sollen beispielsweise Rentner diese neuen Heizungen finanzieren? Sie bekommen ja keinen Kredit.
Im selbstgenutzten Haus greifen auch heute schon Förderprogramme (z.B. 40% für Wärmepumpen). Hausbesitzer über 80 Jahre müssen ihre Heizung nicht erneuern. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss. Es gibt umfassende Übergangsregelungen für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer erstens drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Zweitens erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung. Härtefälle werden im Einzelfall geprüft.
Falschdarstellung 5:
Das geplante Gebäudeenergiesetz ist so schnell gar nicht umsetzbar und zu ambitioniert. Am Ende zahlt wieder der kleine Bürger und Deutschland wird dadurch ärmer.
Die Energiepolitik der letzten Jahrzehnte, die voll auf fossile Brennstoffe gesetzt und den Ausbau der erneuerbaren Energien verhindert hat, hat unser Land in eine Sackgasse geführt und außerdem von autokratischen Staaten wie Russland abhängig gemacht. Nun muss die Energiewende innerhalb von wenigen Jahren erfolgen, damit wir aus dieser Sackgasse herauskommen. Natürlich erfordert das Investitionen – aber solche, die sich lohnen und langfristig Wohlstand, Demokratie, Unabhängigkeit und Freiheit sichern. Hätte das alles früher begonnen, wäre alles einfacher und günstiger umsetzbar gewesen. Wenn wir die Energiewende jetzt nicht umsetzen, wird die Situation für unser Land noch schwieriger und noch teurer. Im Übrigen amortisieren sich die Investitionskosten für neue Heizungen, die auf erneuerbare Energien setzen, in der Regel nach wenigen Jahren. Die Unterhaltskosten für Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, sind hingegen stark gestiegen. Bis das Gesetz in Kraft tritt (Ende Juni/Anfang Juli 2023) wird noch an vielen Details gearbeitet. Hätten die Vorgängerregierungen schon früher angefangen, die Energieversorgung des Landes zu modernisieren, wären wir jetzt nicht unter diesem enormen Zeitdruck. Außerdem gibt es Übergangsfristen (siehe oben, Erläuterung unter Falschdarstellung 4).
Schauen Sie sich bei Interesse/Fragen den Gesetzentwurf im Internet am besten selbst an, einfach in der Suchmaschine ‚Gebäudeenergiegesetz Entwurf‘ eingeben.
Wir wünschen Ihnen mit dem Start in den Mai den Start in einen echten Frühling und viel Spaß auf den vielen Veranstaltungen in Bad Endorf.
Christine Wildgruber, Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen, OV Bad Endorf, und Wolfried Pauly, Mitglied im OV
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