PV-Anlagen werden noch attraktiver und amortisieren sich
schneller. Neue Bundesregierung erleichtert und fördert den Ausbau
erneuerbarer Energien.
Im Gemeindegebiet sind noch viele
Dächer frei. KfW-Förderung in Form von Krediten möglich.
Bisher gab es für die Betreiber von PV-Anlagen erhebliche Hürden.
Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift
seit Ende Juli 2022 der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer
Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der
öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei
Abwägungsentscheidungen Vorfahrt.
Das EEG 2023 richtet den Ausbau der erneuerbaren Energien im
Stromsektor erstmals konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des
Pariser Klimaabkommens aus. Hierzu werden die Ausbaupfade und
Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und
Solarenergie massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket
an weiteren Maßnahmen gefördert. So werden u.a. die möglichen
Flächen für PV-Freiflächenanlagen erweitert, Agri-PV und weitere
besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen,
die Erschließung von windschwächeren Standorten insbesondere
im Süden des Landes deutlich attraktiver, Bürgerenergie gestärkt
und die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen erweitert.
Schließlich wurde mit dem EEG 2023 die EEG-Umlage bereits ab
- Juli 2022 auf null gesenkt.
Für den Bereich Photovoltaik bedeutet das konkret:
Seit 30. Juli 2022 ist die Vergütung für alle neuen PV-
Dachanlagen auf bis zu 13,4 ct/kWh gestiegen. Dies sind nur
erste Beschleunigungs-Maßnahmen, die mit dem novellierten
Erneuerbaren Energien-Gesetz einhergehen. Zugleich wurde
der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen
vereinfacht. Weitere Maßnahmen greifen am 1. Januar 2023.
Mit dem Jahressteuergesetz werden zum 1. Januar 2023
alle PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWP für
Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für
Mehrfamilienhäuser bis 15 kWP je Wohnung oder
Geschäftseinheit, insgesamt bis max. 100 kWP Leistung pro
Steuerpflichtigen, von der Einkommensteuer befreit. Bisher
waren auf Antrag nur Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze
von 10 kWP befreit. Durch die Einkommensteuerbefreiung
entfällt die Verpflichtung, den Gewinn zu ermitteln und damit
auch die komplizierte und oftmals nur mit Hilfe eines
Steuerberaters auszufüllende Einnahme-Überschuss-
Rechnung.
Ergänzend dazu wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung und
Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0%
gesenkt. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich
reduziert. Zudem können Betreiber aufgrund des
Nullsteuersatzes ohne Nachteile von der bürokratiearmen
umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch
machen.
Die für den 1. Januar 2023 bereits beschlossene Abschaffung
der sog. 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis
einschließlich 25 kWP installierter Leistung wurde zeitlich
vorgezogen auf den 14. September 2022. Bisher waren
Betreiber solcher PV-Anlagen verpflichtet, die
Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu
begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung
auszustatten.
Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem
- Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich
7 kWP installierter Leistung aufgehoben. Bei PV-Anlagen mit
einer installierten Leistung über 7 kWP bleibt es bei der bereits
im Gesetz angelegten Übergangsregelung: Die Drosselung
auf 70 Prozent läuft ab Einbau eines intelligenten
Messsystems aus.
Mit diesen neuen Regelungen wir es deutlich attraktiver, Dächer von
Privathäusern und Betrieben mit PV-Anlagen auszustatten. Und
auch wenn es aktuell nicht ganz so einfach ist, einen Solarteur zu
finden, der eine Anlage schnell installiert – wenn man 4 bis 6
Monate wartet, gibt es ausreichend Angebote auf dem Markt. Ich
habe selbst für Mitte nächstes Jahr eine PV-Anlage mit Speicher
bestellt. Was ich beim Vergleich mehrerer Anbieter und durch
Informationen von Herstellern gelernt habe und was vielleicht nicht
auf den ersten Blick ersichtlich ist, fasse ich hier gerne kurz
zusammen.
- Glas-Glasmodule sind in der Regel bei gleicher Fläche
leistungsfähiger als Glas-Folien-Module und haben meist 30
Jahre Leistungs- und Produktgarantie. Sie kosten dabei nicht
zwangsweise mehr als Glas-Folien-Module, die in der Regel
nur 20 – 25 Jahre Leistungs- und Produktgarantie haben.
Auch ihr Einbau ist nicht teurer. Ein weiterer Vorteil: Die Glas-
Glas-Module punkten bei der Entsorgung, weil sie nur eine
Materialart umfassen. Viele Solarteure bieten aber zunächst
lieber Glas-Folien-Module an. Nach den Glas-Glas-Modulen
muss man fragen. - Wer möchte, dass seine PV-Anlage bei einem Stromausfall
des öffentlichen Netzes weiterhin Strom erzeugt, braucht dafür
einen Speicher und Wechselrichter, die das unterstützen.
Besonders günstige Speicher und Wechselrichter können das
nicht. Auch hier sollte man genau nachfragen. - Bei den Strom-Cloud-Anbietern sollte man genau hinschauen.
Hier gibt man viele Rechte an seiner PV-Anlage an den Cloud-
Anbieter ab, muss aber dafür sorgen, dass die Anlage
einwandfrei funktioniert, geht also viele Pflichten ein.
Außerdem ist die Rendite nicht zwangsweise besser als mit
der normalen Einspeisevergütung. Hier lohnt es sich, die
AGBs und das Kleingedruckte zu lesen bzw. die
Beispielberechnungen genau anzuschauen. - Die Solarteure geben einem gute Berechnungen zu Erträgen,
Amortisierung und Rendite etc. Sie übernehmen auch die
Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber. Auch wenn das oft
behauptet wird: In der Regel ist diese Anmeldung und die
Einspeisung kein Problem.
- Wer die Anfangsinvestition nicht bezahlen kann, sollte sich
nach einem Kredit bei der KfW erkundigen. Denn eines ist
klar: Eine Anlage mit Speicher amortisiert sich je nach
Anlagengröße und Stromverbrauch im Haushalt, weit bevor
Leistungs- und Produktgarantie auslaufen und werfen über die
gesamte Laufzeit gesehen letztlich Gewinn ab.
Christine Wildgruber, Sprecherin.
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