Enttäuschend verlief die Marktgemeinderatssitzung zu Beginn des vergangenen Oktobers. Enttäuschend für uns Grüne, denn der von uns eingebrachte Antrag zur Überarbeitung des in die Jahre gekommenen Flächennutzungsplanes der Gemeinde wurde abgelehnt.
Aus unserer Sicht wäre das mit Blick auf die zu erwartenden, schwerwiegenden Wetteränderungen im Zuge des Klimawandels wichtig gewesen. Wir hätten uns gewünscht, dass die Gemeinde bei all den Anfragen nach Freiflächenphotovoltaik das Heft in die Hand nimmt und ihren gesetzlichen Planungsauftrag ernst nimmt. Genauso drängt der gestiegene Bedarf an Flächen zum Beispiel für das Rückhalten von Wasser nach starken Regenereignissen genauso wie die Suche nach Platz für hohe Bäume und Grünflächen, um der Ortsmitte bei Sommerhitze Schatten und Kühle zu verschaffen. Wir hätten uns gewünscht, dass eine Verwaltung und mit ihr eine Mehrheit im Gemeinderat ein echtes Interesse zeigt und angesichts der jüngsten Wetterereignisse im Ort mit den noch immer nicht vollständig behobenen Schäden auch eine gewisse Dringlichkeit empfindet, um planerisch die Zukunft des Ortes zu gestalten.
Stattdessen bot sich uns eine ernüchternd stumpfe Diskussion, die um drei Kernargumente kreiste.
Erstens: Die Verwaltung ist mit Schulbau, Kreiselplanung und der Nachbearbeitung des Kindergartens völlig überlastet.
Zweitens: Es ginge auch ohne Überarbeitung irgendwie.
Und drittens: Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes sei schlicht „Wahnsinn“ – so zumindest die Ansicht der SPD-Fraktion.
Keines der Argumente können wir nachvollziehen. Bereits wesentlich kleinere Planungsaufgaben gibt die Verwaltung in der Regel an private Büros weiter, sodass bis auf eine gewisse Kontrollfunktion die eigentlich arbeitsintensiven Tätigkeiten von Honorarkräften außerhalb der Verwaltung erledigt werden.
Das zweite Argument ist nachvollziehbar – solange man die in Endorf geübten Praxis zum Maßstab setzt: Bebauungspläne werden mit Änderungen im Flächennutzungsplan im sogenannten Parallelverfahren erledigt. Die Gemeinde plant also nicht, sondern lässt sich von den Bauanträgen vor sich hertreiben.
Das hat durchaus Vorteile: Landwirte können so privilegierte Bauvorhaben verhältnismäßig einfach auch auf der freien Wiese umsetzen. Mit einer entsprechenden Landschaftsplanung im Flächennutzungsplan und dem Ausweisen von Eignungsflächen oder Konzentrationsflächen jedoch könnte die Gemeinde hier steuernd eingreifen. Aus unserer Sicht wäre das wünschenswert, um Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf geeignete Flächen zu bauen und nicht mit wertvollen Ackerflächen in Konkurrenz zu treten.
Irritiert haben uns die Einwände von Teilen der CSU-Fraktion, dass eine Planung, wie von uns beantragt, rechtlich nicht möglich wäre. Sie ist es und wäre nach unserer Auffassung des Gemeinderatsamtes eine Kernaufgabe des Rates.
MartinBoth
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